Viele ältere Menschen zögern den Heimeintritt hinaus, da sie sich Sorgen machen über die bevorstehenden Kosten. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass niemand aufgrund seiner finanziellen Situation vom Anspruch auf einen Heimplatz ausgeschlossen ist. Das Dokument «Finanzierung Pflegeheimkosten» gibt Ihnen einen anschaulichen Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten sowie ein Berechnungsbeispiel. Gerne beraten wir Sie auch individuell, klären ab, ob Sie Anrecht auf finanzielle Hilfe haben und sind behilflich beim Gesuchstellen.
Zusammensetzung der Pflegeheimkosten
Die Pflegeheimkosten werden als Heimtaxen monatlich verrechnet.
Sie teilen sich auf in
Detaillierte Informationen zu den Heimtaxen entnehmen Sie dem Dokument «Heimtaxen».
Sie teilen sich auf in
- Hotellerietaxe (Tagespauschale)
- Betreuungstaxe (gemäss BESA)
- Pflegetaxe (gemäss BESA)
- Zusatzleistungen (private Auslagen)
Detaillierte Informationen zu den Heimtaxen entnehmen Sie dem Dokument «Heimtaxen».
Pflege- und Betreuungstaxen gemäss BESA
Die Pflege- und Betreuungskosten richten sich nach dem individuellen Bedarf. Zur Bedarfsabklärung arbeiten wir mit dem erprobten und von den Krankenkassen zugelassenen Bewohner/-innen-Einstufungs- und Abrechnungssystem «BESA». Die erste Bedarfsabklärung erfolgt 30 Tage nach Heimeintritt und danach zwei Mal pro Jahr. Aufgrund des festgestellten Bedarfs erfolgt die Zuteilung in eine der 12 Pflegestufen. Ist eine bleibende Veränderung absehbar, wird der Bedarf sofort neu festgelegt.